Krankenfahrten

Für Fahrten zu ambulanten, stationären und Serienbehandlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Krankenfahrten rechnen wir - soweit möglich - direkt mit der zuständigen Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung ab, so dass der Fahrgast lediglich die Eigenbeteiligung direkt an uns zu entrichten hat.

Die nachfolgende Darstellung trifft auf Grund der sich ständig ändernden Einzelheiten der gesetzlichen Bestimmungen nicht für alle Fälle zu.
Für Fragen bezüglich der Kostenübernahme und Hilfestellung bei der Abwicklung stehen wir gerne zur Verfügung. Kompetente Auskunft erhalten sie von unseren Mitarbeitern persönlich oder unter 08421 - 4009.

Ambulante Behandlungen Diese Fahrten sind derzeit in der Regel vorher durch die Krankenkasse genehmigen zu lassen. Bezüglich der Eigenbeteiligung gelten verschiedene Regelungen, welche von der Krankenversicherung und der Art der Behandlung abhängig sind. Für genauere Auskunft setzen Sie sich bitte vor der Fahrt mit uns in Verbindung.
Stationäre Behandlungen Fahrten zu stationären Behandlungen und zurück werden ohne vorherige Genehmigung bis auf die Eigenbeteiligung übernommen. Dafür ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Bezüglich der Eigenbeteiligung gelten verschiedene Regelungen, welche von der Krankenversicherung und der Art der Behandlung abhängig sind. Für genauere Auskunft setzen Sie sich bitte vor der Fahrt mit uns in Verbindung.
Serienbehandlungen Fahrten zu Serienbehandlungen (Strahlentherapie, Chemotherapie, ambulante Rehabilitation, etc.) sind derzeit in der Regel vorher durch die Krankenkasse genehmigen zu lassen.
Bezüglich der Eigenbeteiligung gelten verschiedene Regelungen, welche von der Krankenversicherung und der Art der Behandlung abhängig sind. Für genauere Auskunft setzen Sie sich bitte vor der Fahrt mit uns in Verbindung.